Es gibt zwei verschiedene Datenschutz-Texte, die sich klar unterscheiden:
Text, den Billfox für den Patientenvertrag nutzt
Text, den Billfox für den Patientenvertrag nutzt
Diese Infos betreffen nicht die Website, sondern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Behandlung.
Sie werden automatisch unter dem Behandlungsvertrag angezeigt.
Folgende Punkte sollten enthalten sein:
Dieser Mustertext kann als Ausgangspunkt dienen.
Zur Verfügung gestellt von wurde der Text von:
Informationssicherheitsbeauftragter (TÜV) nach ISO 27001
Die Datenschutzinfos werden bei der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags angezeigt:
Die Datenverarbeitung in der Praxis erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO), z. B. zur Abrechnung, Dokumentation oder Behandlung.
Eine Einwilligung ist rechtlich nicht erforderlich – und wäre sogar problematisch.
Wenn Patient:innen etwas unterschreiben, wirkt es so, als müssten sie zustimmen – dabei müssen sie nur informiert, nicht überzeugt werden. Das kann zu Irritation oder unnötiger Verunsicherung führen.
Es reicht vollkommen, wenn du nachweisen kannst, dass du die Informationen bereitgestellt hast (z. B. durch Link im Vertrag, QR-Code im Wartezimmer oder Aushang).
Eine Unterschrift kann den Eindruck erwecken, die Verarbeitung geschehe auf freiwilliger Basis.
→ Das würde die Rechtsgrundlage untergraben, weil Einwilligungen jederzeit widerrufbar sein müssen – was im Praxisalltag nicht praktikabel ist.
Du erfüllst deine Pflicht durch transparente Information – nicht durch Zustimmung.
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