DSGVO

Datenschutzinfos für Patient:innen

Was du über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Behandlungsvertrag wissen musst.

Zum Verständnis, nicht verwechseln: Es gibt zwei verschiedene Datenschutz-Texte, die sich klar unterscheiden. Diese Seite beschreibt die Datenschutzinfos für Patient:innen – den Text, den Billfox automatisch im Patientenvertrag anzeigt.

Was sollte in den Datenschutzinfos stehen?

Diese Infos betreffen nicht die Website, sondern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Behandlung.

Sie werden automatisch unter dem Behandlungsvertrag in Billfox angezeigt.

Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • 1Zweck der Verarbeitung (z. B. Abrechnung, Dokumentation, Organisation)
  • 2Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, ggf. Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO)
  • 3Empfänger der Daten (z. B. Abrechnungsdienstleister wie Billfox)
  • 4Speicherdauer der Daten
  • 5Rechte der Betroffenen (Art. 15 ff. DSGVO)
  • 6Datenübermittlungen in Drittländer (falls zutreffend)

Dieser Mustertext kann als Ausgangspunkt dienen:

Mustertext_Datenschutz-Seite.docx herunterladen

Zur Verfügung gestellt von

Marc Pastuska

Zertifizierter Berater im Datenschutzrecht
Informationssicherheitsbeauftragter (TÜV) nach ISO 27001

Datenschutz-Hinweis im Behandlungsvertrag

Die Datenschutzinfos werden bei der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags angezeigt:

Digitale Unterschrift im Behandlungsvertrag mit Datenschutz-Hinweis

Behandlungsvertrag digital unterschreiben → Datenschutzinfos werden direkt eingeblendet.

Warum sollte man die Datenschutzinfos selbst nicht unterschreiben lassen?

1. Keine Einwilligung nötig

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO), z. B. zur Abrechnung, Dokumentation oder Behandlung. Eine Einwilligung ist rechtlich nicht erforderlich.

2. Vermeidung von Missverständnissen

Wenn Patient:innen etwas unterschreiben, wirkt es wie Zustimmung – dabei müssen sie nur informiert, nicht überzeugt werden.

3. Rechtssicherheit durch Dokumentation

Es reicht vollkommen, wenn du nachweisen kannst, dass du die Informationen bereitgestellt hast – z. B. durch Link im Vertrag, QR-Code oder Aushang.

4. Freiwilligkeit schützen

Eine Unterschrift suggeriert Freiwilligkeit. Einwilligungen sind aber jederzeit widerruflich – das ist im Praxisalltag nicht praktikabel.

Fazit

➡️ Bereitstellen ja, unterschreiben nein.

Du erfüllst deine Pflicht durch transparente Information – nicht durch Zustimmung.

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